im März 2024 wurde das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das ab dem Jahr 2025 Änderungen für die Abwicklung von Rechnungen in Deutschland mit sich bringt.

Ab dem 1. Januar 2025 sind alle in Deutschland ansässigen Unternehmen gesetzlich verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Gemäß §14 Abs. 1 UStG gilt ab 2025: Eine elektronische Rechnung ist definiert als eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine automatische und elektronische Verarbeitung ermöglicht. Vorrangig soll die CEN-Norm EN 16931 zur Anwendung kommen. Aber auch andere elektronische Rechnungsformate sind möglich (z.B. XML, ZUGFeRD), wenn die für die Umsatzsteuer relevanten Informationen vollständig extrahiert werden können und der CEN-Norm entsprechen oder mit ihr kompatibel sind: gem. §14 Abs. 2 UStG ab 2025. Der Versand einer PDF-Rechnung als Anlage einer E-Mail erfüllt diese Kriterien damit zukünftig nicht mehr. Für leistende Unternehmen besteht grundsätzlich eine Übergangsphase zur Übermittlung von Rechnungen nach dem neuen Format bis Ende 2026.

Als erste Reaktion auf die gesetzlichen Änderungen und notwendige Prozessanpassungen wird bda connectivity ab dem 1.Juli 2025  keine Rechnungen mehr in Papierform akzeptieren.

Zusammenfassend bedeutet das:

  • Sie schicken Ihre Rechnungen momentan als PDF-Anhang an das Sammelpostfach eingangsrechnung@bda-c.com à diese Lösung bleibt vorerst bestehen; es kann aber gerne auch heute schon an
    erechnung@bda-connectivity.com zugestellt werden;
  • Sie schicken Ihre Rechnungen momentan als Papierrechnung per Post -> diese Lösung wird von bda connectivity ab dem 01.07.2025 nicht mehr akzeptiert;
  • Sie möchten Ihre Rechnungen ab 01.01.2025 in elektronischer Form schicken ->  die Umstellung auf die Anforderungen der „neuen“ elektronischen Rechnung, bevorzugt ZUGFeRD-Format, erfolgt in direkter Absprache mit Ihnen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an erechnung-2025@bda-c.com.