RoHS & REACH

Die von bda connectivity hergestellten Produkte enthalten nach unserer Kenntnis keine Stoffe in Konzentrationen, die das Inverkehrbringen verbieten. Die betreffenden Vorschriften sind:

2011/65/EU u. 2015/863: RoHS-Richtlinie
1907/2006/EG: REACH Verordnung
1005/2009/EG: Verordnung über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen
ElektroStoffV: Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung

RoHS

Richtlinie 2011/65/EU und 2015/863 (RoHS 3) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) schränkt die Verwendung von Blei, Cadmium, Quecksilber, sechswertigem Chrom, polybromierten Biphenyle (PBB) und polybromierten Diphenylether (PBDE) in bestimmten Elektro- und Elektronikgeräten (EEE) ein. Im Juli 2011 trat diese Richtlinie in Kraft, die die alte Richtlinie 2006/95/EG (RoHS) seit dem 3. Januar 2013 vollständig ersetzt. In RoHS II wurde ein Prozess eingeführt, um zusätzliche Stoffe in Zukunft hinzuzufügen (ähnlich zu REACH). bda connectivity wird den Prozess weiter beobachten und auf mögliche weitere Beschränkungen von Stoffen reagieren.

Unabhängig vom Geltungsbereich der RoHS II Richtlinie, sind alle Produkte in Übereinstimmung mit der Richtlinie 2011/65/EU (RoHS II) zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro-und Elektronikgeräten. Diese Produkte enthalten keine der in der RoHS II Richtlinie angegebenen verbotenen Substanzen oder die darin festgelegten maximal zulässigen Konzentrationen, unter Berücksichtigung der Ausnahmen gemäß Anhang III der Richtlinie.

REACH

Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe

Die EU hat mit der REACH Verordnung ein einheitliches System zur Registrierung („Registration“), Bewertung („Evaluation“), Zulassung („Authorisation“) und Beschränkung („Restriction“) von Chemikalien geschaffen, das zum Ziel hat, ein hohes Maß an Schutz für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sicherzustellen.

REACH trat am 1. Juni 2007 in Kraft und ersetzt eine Vielzahl von bis dahin gültigen Anforderungen an die stoffliche Beschaffenheit von Produkten, wie sie bisher z. B. in der Richtlinie 76/769/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Beschränkungen des Inverkehrbringens und der Verwendung gewisser gefährlicher Stoffe und Zubereitungen zusammengefasst wurden.

bda connectivity beachtet sämtliche Zulassungspflichten für Stoffe gem. REACH Anhang XIV und die Herstell-, Inverkehrbringungs-und Verwendungsbeschränkungen gemäß REACH Anhang XVII.

Die von der Europäischen Chemikalienagentur veröffentlichte „Kandidatenliste“, in der die besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) aufgelistet werden, evaluieren wir ständig und leiten entsprechende Maßnahmen zur Substitution ein. Dadurch sind wir auch auf die regelmäßigen Erweiterungen der Kandidatenliste gut vorbereitet. Sofern wir im Einzelfall Kenntnis darüber erhalten, dass SVHC in Produkten verwendet werden, informieren wir Sie darüber selbstverständlich entsprechend der REACH-Vorgaben.