Bauproduktenverordnung BauPVO/CPR

Allgemein:
Brände in Gebäuden fordern einen hohen Tribut an Menschenleben.

Im Jahr 2015 kamen allein in Deutschland 343 Personen durch Rauch, Feuer und Flammen ums Leben, davon 206 Personen in Gebäuden oder Bauwerken. Die am häufigsten auftretende Todesursache bei Bränden ist die Einwirkung toxischer Gase oder Rauch, die etwa 92 Prozent aller Opfer in Gebäuden fordert. (Daten: Statistisches Bundesamt)

Gesetzliche Grundlage:
Bauproduktenverordnung EU Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten.

Was sind „Bauprodukte“:
„… Nach der europäischen Bauproduktenverordnung ist ein „Bauprodukt“ jedes Produkt oder jeder Bausatz, das beziehungsweise der hergestellt und in Verkehr gebracht wird, um dauerhaft in Bauwerke oder Teile davon eingebaut zu werden, und dessen Leistung sich auf die Leistung des Bauwerks im Hinblick auf die Grundanforderungen an Bauwerke auswirkt.

Dauerhaft ist als das Gegenteil einer vorsätzlich absehbaren temporären Installation zu sehen…“.
(Zitat ZVEI)

Kabel und Leitungen werden in 7 Brandklassen eingeteilt. Dabei ergänzen zusätzliche Eigenschaften wie Rauchentwicklung, Bildung brennender Tropfen und Säureentwicklung diese Klassifizierung und werden in der Leistungserklärung dokumentiert. Die Prüfungen erfolgen durch ein notifiziertes Prüfinstitut.

Die Leistungserklärung muss in der Sprache, die ein Mitgliedsstaat vorgibt, erfolgen, in der das Produkt in Verkehr gebracht wird.

Wir bieten Ihnen die Leistungserklärungen für die einzelnen Produkte zum Download.

Weitere Informationen des ZVEI